WAHLEN 2024

Hier finden Sie Informationen zu den Wahlterminen, Nominierungen, Wahlbenachrichtigungen, Wahlscheinanträgen und Bekanntmachungen.  

Neu ist, dass für die Wahl des Europäischen Parlaments das Wahlalter von 18 auf 16 Jahre herabgesetzt wird. 

Europawahl und die Kommunalwahlen in Sachsen finden am 9. Juni 2024 statt.
Gewählt werden bei den Kommunalwahlen der Kreistag des Vogtlandkreises, der Stadtrat der Stadt Falkenstein/Vogtl., sowie die Ortschaftsräte in den Ortsteilen Oberlauterbach, Schönau und Trieb.

Die Wahl zum 8. Sächsischen Landtag findet am 1. September 2024 statt.

Öffentliche Bekanntmachungen

Bekanntmachung Widerspruchsrecht zu Gruppenauskunft vor Wahlen (90.4KB)

Bekanntmachung der Wahl zum Stadtrat der Stadt Falkenstein/Vogtl. und zu den Ortschaftsräten Oberlauterbach, Schönau und Trieb am 9. Juni 2024 (90 KB)

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge zur Wahl des Stadtrates der Stadt Falkenstein/Vogtl. und zur Wahl der Ortschaftsräte in Oberlauterbach, Schönau und Trieb am 09. Juni 2024 (89KB)

Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen (147KB)

Wahl zum 10. Europäischen Parlament am 9. Juni 2024

Wahl zum Kreistag des Vogtlandkreises am 9. Juni 2024

Rückkehrer aus dem Ausland, die sich wieder in das Wählerverzeichnis eintragen lassen möchten, nutzen dieses Formular oder melden sich im Einwohnermeldeamt.

Wahlbenachrichtigungen

Die Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens 19. Mai 2024 eine Wahlbenachrichtigung, verbunden mit den Hinweisen zur Beantragung eines Wahlscheines und über die Übersendung von Briefwahlunterlagen. Die Wahlscheinbeantragung ist auch online über diesen Link >  Wahlscheinbeantragung online  < möglich.

Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum Stadtrat und zu den Ortschaftsräten in der Stadt Falkenstein/Vogtl. am 9. Juni 2024

Die öffentliche Bekanntmachung der Wahl zum Stadtrat und zu den Ortschaftsräten erfolgte am 29. Februar 2024 im Amtsblatt. Ab dem Tag nach der Bekanntmachung der Wahl können Parteien und Wählervereinigungen bis spätestens zum 4. April 2024, 18.00 Uhr, ihre Wahlvorschläge schriftlich oder persönlich bei der Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses einreichen. In dieser Frist können auch die Unterstützungsunterschriften für bereits eingereichte Wahlvorschläge geleistet werden, sofern diese erforderlich sind.

Bitte beachten Sie die Hinweise zur Einreichung von Wahlvorschlägen und nutzen Sie die bereitgestellten Formulare. 

Wahlvorschlagsunterlagen für die Stadtratswahl 2024

Wahlvorschlagsunterlagen für die Ortschaftsratswahlen 2024

Bitte beachten Sie die Informationen zum Datenschutz bei der Aufstellung von Wahlvorschlägen.

Die Wahlvorschlagsunterlagen und Bekanntmachungen für die Gemeinde Grünbach und die Gemeinde Neustadt/Vogtl. können sie auf den Webseiten der Gemeinden abrufen. 

Ansprechpartner und Adressen

Vorsitzende Gemeindewahlausschuss
Frau Kerstin Leonhardt
Stadtverwaltung Falkenstein/Vogtl.
Willy-Rudert-Platz 1, Zimmer 2.OG-07,
08223 Falkenstein/Vogtl.

Tel.: 03745 741-112
Fax: 03745 741-700
E-Mail: leonhardt.hauptamt(at)stadt-falkenstein.de

Stadtverwaltung Falkenstein/Vogtl.
Einwohnermeldeamt
Willy-Rudert-Platz 1, Zimmer EG-02,
08223 Falkenstein/Vogtl.

Tel.: 03745 741-311 oder 741-312
Fax: 03745 741-777
E-Mail: Rannacher.Meldeamt(at)Stadt-Falkenstein.de  oder Weber.H.Meldeamt(at)Stadt-Falkenstein.de


Ehrenamtliche Wahlhelfer gesucht!

Zur ordnungsgemäßen Durchführung beider Wahlen werden Bürgerinnen und Bürger gesucht, die in einem Wahlvorstand als Wahlhelfer ehrenamtlich mitarbeiten möchten und mindestens 18 Jahre alt sind. Für die ehrenamtliche Tätigkeit im Wahlvorstand erhalten die Wahlhelfer eine Aufwandsentschädigung, das sogenannte Erfrischungsgeld, in Abhängigkeit der am Wahltag ausgeübten Funktion im Wahlvorstand. Zu den Europa- und Kommunalwahlen erhalten der Wahlvorsteher, der Schriftführer und deren Stellvertreter 35 Euro, die Beisitzer erhalten 25 Euro.

Die ehrenamtlichen Wahlhelfer begleiten in einem Wahllokal den Ablauf der Wahlhandlung und zählen die Wahlergebnisse für ihren Wahlbezirk der jeweiligen Wahl aus. Der Wahlvorsteher teilt die Beisitzer in zwei Schichten (eine Vormittags- und eine Nachmittagsschicht) ein. Ab 18.00 Uhr müssen alle Mitglieder des Wahlvorstandes zur Auszählung und Feststellen der Wahlergebnisse in ihrem Wahllokal anwesend sein.  Zusätzlich werden in der Stadt Falkenstein 3 Briefwahlvorstände gebildet, in denen die Auszählung der Briefwahl vorgenommen wird. Der Wahlhelfereinsatz endet nach Ermittlung aller Wahlergebnisse im Wahlbezirk.

Am Sonntag, dem 09. Juni 2024, kann es, aufgrund mehrerer verbundenen Wahlen und unterschiedlicher Ermittlungen der Wahlergebnisse, zu einem größeren zeitlichen Aufwand kommen und sollte entsprechend eingeplant werden.